Arbeitssicherheit Baltruschat GmbH

Individueller und moderner Arbeits- und Gesundheitsschutz

Als Spezialist im Arbeits- und Gesundheitsschutz unterstützen wir Sie individuell sowie im Vollservice

Die Arbeitssicherheit Baltruschat GmbH bietet passgenauen Service im individuellen und modernen Arbeits- und Gesundheitsschutz – ob für Starthilfe, Umsetzungsbegleitung oder Rechtssicherheit.
Maßnahmen festzulegen und umzusetzen sowie deren Wirksamkeit zu kontrollieren. Wir bringen die sicherheitstechnische Fachkunde nach § 7 ASiG und § 4 der DGUV Vorschrift 2 mit und beraten Sie umfassend im Arbeitsschutz.
Betriebsblindheit schleicht sich durch Routine ein. Unsere externen Fachkräfte für Arbeitssicherheit behalten für Sie den kritischen Blick und analysieren Tätigkeiten und Arbeitsplätze.

Die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und ihre Vorteile

Bis zu einer gewissen Anzahl an Mitarbeiter/innen im Unternehmen, kann ein Unternehmer sich selbst um die Umsetzung des Arbeitsschutzes kümmern. Ist diese Grenze (Anzahl) überschritten, muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit diese Aufgabe übernehmen. Eigene Mitarbeiter/innen auf Seminare zu schicken, kostet nicht nur viel Geld, zudem fehlt Ihnen dessen Arbeitskraft für die Zeit der Seminardauer im Betrieb. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit spart nicht nur Personalkosten und Seminarkosten, diese bringt zudem Erfahrungswerte aus anderen Bereichen mit.

Ausbildung für

Gabelstaplerfahrerinnen Gabelstaplerfahrer

Die Meinung, eine Kfz-Fahrerlaubnis ist zum Führen von Gabelstaplern und anderen Flurförder-zeugen ausreichend, ist ein Irrglaube.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung  (DGUV) schreibt eine bundesweit einheitliche  und verpflichtende Prüfung für das Fahren von Flurförderzeugen vor. Die Ausbildung erfolgt nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen bei Ihnen im Betrieb und auf Ihrem Gerät.

Auf Wunsch können die erstellen Staplerscheine individuell und selbstverständlich ohne Mehr-kosten mit Ihrem Firmenlogo erstellt, bzw. ver-sehen werden.

Vor Ort oder Online: Unterweisung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gem. §12 Arbschg

Wir unterweisen Ihre Beschäftigten vor Ort. Wann und wo Sie es wünschen. Falls erforderlich bringen wir die benötigte Technik mit.

Im §12 ArSchG (1)  steht: "Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheits-schutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuter-ungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind."

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