Betriebsbeauftragter für Abfall

Bestimmte Betriebe müssen einen Betriebsbeauftragten für Abfall bestellen. Wir übernehmen diese Funktion extern, überwachen die Einhaltung der abfallrechtlichen Vorschriften und beraten Sie bei behördlichen Auflagen.

Was wir für Sie leisten

  • Beratung bei behördlichen Auflagen und Genehmigungen
  • Überwachung der Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften
  • Aufklärung und Schulung der Beschäftigten über verschiedene Kanäle
  • Erstellung der Abfallbilanz und von Jahresberichten
  • Hinwirken auf umweltschonende Verfahren und Abfallvermeidung

Gesetzliche Grundlagen

  • KrWG §§ 59–60 – Bestellung und Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall
  • AbfBeauftrV – Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Bestellpflicht, Fachkunde)
  • KrWG – Grundpflichten der Abfallvermeidung und -bewirtschaftung

Die Rechtsbezüge dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.