Bestimmte Betriebe müssen einen Betriebsbeauftragten für Abfall bestellen. Wir übernehmen diese
Funktion extern, überwachen die Einhaltung der abfallrechtlichen Vorschriften und beraten Sie
bei behördlichen Auflagen.
Was wir für Sie leisten
- Beratung bei behördlichen Auflagen und Genehmigungen
- Überwachung der Einhaltung abfallrechtlicher Vorschriften
- Aufklärung und Schulung der Beschäftigten über verschiedene Kanäle
- Erstellung der Abfallbilanz und von Jahresberichten
- Hinwirken auf umweltschonende Verfahren und Abfallvermeidung
Gesetzliche Grundlagen
- KrWG §§ 59–60 – Bestellung und Aufgaben des Betriebsbeauftragten für Abfall
- AbfBeauftrV – Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Bestellpflicht, Fachkunde)
- KrWG – Grundpflichten der Abfallvermeidung und -bewirtschaftung
Die Rechtsbezüge dienen der Orientierung und
ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.