Befähigte Person zur Prüfung von Regalanlagen

Lagereinrichtungen müssen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Wir inspizieren Ihre Regalanlagen, bewerten Schäden und dokumentieren das Ergebnis nachvollziehbar.

Was wir für Sie leisten

  • Bestandsaufnahme der Regalanlagen und Belastungsangaben
  • Sichtprüfung auf Verformungen, Beschädigungen und fehlende Teile
  • Schadensbewertung nach Ampelsystem (grün / orange / rot)
  • Kennzeichnung und Empfehlung von Sofort- bzw. Folgemaßnahmen
  • Prüfprotokoll und Dokumentation für Ihre Unterlagen

Gesetzliche Grundlagen

  • BetrSichV § 14 – Prüfung von Arbeitsmitteln durch befähigte Personen
  • DIN EN 15635 – Betrieb und Wartung ortsfester Lagereinrichtungen
  • DGUV Regel 108-007 – Lagereinrichtungen und -geräte
  • TRBS 1203 – Anforderungen an die befähigte Person

Die Rechtsbezüge dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.