Wer Flurförderzeuge selbstständig führt, muss dafür ausgebildet, beauftragt und nachweislich geeignet sein. Wir bilden Ihre Mitarbeiter nach berufsgenossenschaftlichen Standards aus – auf Ihrem Gerät und in Ihrem Unternehmen.
Die Rechtsbezüge dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
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