Ausbilder für Gabelstaplerfahrer

Wer Flurförderzeuge selbstständig führt, muss dafür ausgebildet, beauftragt und nachweislich geeignet sein. Wir bilden Ihre Mitarbeiter nach berufsgenossenschaftlichen Standards aus – auf Ihrem Gerät und in Ihrem Unternehmen.

Fahrausweis für Flurförderzeuge / Gabelstapler

Was wir für Sie leisten

  • Theoretische Unterweisung (Rechtsgrundlagen, Aufbau, Standsicherheit, Verkehrswege)
  • Praktische Ausbildung und Fahrübungen auf Ihren Flurförderzeugen
  • Abschlussprüfung in Theorie und Praxis
  • Ausstellung von Zertifikat und Fahrausweis
  • Auf Wunsch jährliche Wiederholungsunterweisung

Gesetzliche Grundlagen

  • DGUV Vorschrift 68 – Flurförderzeuge (Einsatz nur durch beauftragte, geeignete Personen)
  • DGUV Grundsatz 308-001 – Ausbildung und Beauftragung der Fahrer
  • BetrSichV § 12 – Unterweisung der Beschäftigten
  • DGUV Vorschrift 1 – Grundpflichten und jährliche Unterweisung

Die Rechtsbezüge dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.