Brandschutzbeauftragter

Ob Bauordnung, Berufsgenossenschaft oder Versicherer – in vielen Betrieben ist ein Brandschutzbeauftragter vorgeschrieben oder wird von Sachversicherern zur Auflage gemacht. Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie extern oder bilden Ihre eigenen Mitarbeiter dafür aus – inklusive der praktischen Löschübung direkt bei Ihnen im Betrieb.

Was wir für Sie leisten

  • Externe Bestellung als Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen
  • Erstellung und Aktualisierung der Brandschutzordnung (Teile A, B und C nach DIN 14096)
  • Flucht- und Rettungswegpläne, Aushang- und Kennzeichnungspflichten
  • Organisation und Auswertung von Räumungs- und Evakuierungsübungen
  • Regelmäßige Begehungen und Prüfung von Löscheinrichtungen und Brandschutzeinrichtungen
  • Ausbildung und jährliche Unterweisung Ihrer Brandschutzhelfer
  • Abstimmung mit Feuerwehr, Sachversicherer und Bauaufsicht

Praxistraining mit dem Feuertrainer – bei Ihnen im Unternehmen

Theorie allein reicht im Ernstfall nicht: Wir bieten die Schulung zum Feuertrainer auch als praktisches Löschtraining direkt auf Ihrem Betriebsgelände an. Mit einem gasbetriebenen Löschtrainer erleben Ihre Mitarbeiter realistische Brandsituationen und üben den richtigen Einsatz von Feuerlöscher und Löschdecke – gefahrlos, ohne offenes Feuer und ohne aufwendige Genehmigungen. So wird die Unterweisung zum echten Praxiserlebnis statt reiner Theorie.

Gesetzliche Grundlagen

  • ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände, Ausbildung von Brandschutzhelfern
  • ArbSchG §§ 5–10 – Gefährdungsbeurteilung, Notfallorganisation
  • DGUV Information 205-001 – Brandschutzhelfer: Ausbildung und Einsatz
  • DGUV Information 205-003 – Aufgaben und Bestellung des Brandschutzbeauftragten
  • DIN 14096 – Brandschutzordnung (Teile A, B, C)

Die Rechtsbezüge dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.