Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi/SiFa)

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen und beraten wir Sie eigenverantwortlich und zuverlässig in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes – in enger Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden und der arbeitsmedizinischen Betreuung.

Gefährdungsbeurteilung – Risikomatrix wird ausgefüllt

Arbeitsschutz zahlt sich aus

Arbeitsschutz ist keine lästige Pflicht, sondern eine Investition: Er senkt Unfall- und Krankheitsausfälle, schützt Ihre Mitarbeiter und sichert Ihren Betrieb rechtlich ab. Schon eine fehlende oder unvollständige Gefährdungsbeurteilung kann zu Sanktionen und Bußgeldern führen – auch dann, wenn nichts passiert ist. Wir sorgen dafür, dass Sie auf der sicheren Seite stehen.

Was wir für Sie leisten

  • Regelmäßige Betriebsbegehungen und Arbeitsplatzanalysen
  • Ermittlung und Beurteilung arbeitsbedingter Unfall- und Gesundheitsgefahren
  • Erstellung und Fortschreibung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Betriebsanweisungen, Gefahrstoff- und Betriebsmittelverzeichnisse
  • Aushangunterlagen (Notfallplan, Alarmplan), Hygiene- und Hautschutzpläne
  • Substitutionsprüfungen und Auswahl persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Teilnahme an bzw. Moderation des Arbeitsschutzausschusses (ASA)
  • Interne Schulungen sowie Prüfungen von Arbeitsmitteln
  • Beleuchtungs- und Lärmmessungen

Gesetzliche Grundlagen

  • ASiG §§ 5–6 – Pflicht zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
  • DGUV Vorschrift 2 – betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
  • ArbSchG §§ 5–6 – Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationspflicht
  • BetrSichV – Prüfung und sicherer Betrieb von Arbeitsmitteln

Die Rechtsbezüge dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.