Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen und beraten wir Sie eigenverantwortlich
und zuverlässig in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes – in enger Zusammenarbeit
mit Aufsichtsbehörden und der arbeitsmedizinischen Betreuung.
Arbeitsschutz zahlt sich aus
Arbeitsschutz ist keine lästige Pflicht, sondern eine Investition: Er senkt Unfall- und
Krankheitsausfälle, schützt Ihre Mitarbeiter und sichert Ihren Betrieb rechtlich ab. Schon eine
fehlende oder unvollständige Gefährdungsbeurteilung kann zu Sanktionen und Bußgeldern führen –
auch dann, wenn nichts passiert ist. Wir sorgen dafür, dass Sie auf der sicheren Seite stehen.
Was wir für Sie leisten
- Regelmäßige Betriebsbegehungen und Arbeitsplatzanalysen
- Ermittlung und Beurteilung arbeitsbedingter Unfall- und Gesundheitsgefahren
- Erstellung und Fortschreibung von Gefährdungsbeurteilungen
- Betriebsanweisungen, Gefahrstoff- und Betriebsmittelverzeichnisse
- Aushangunterlagen (Notfallplan, Alarmplan), Hygiene- und Hautschutzpläne
- Substitutionsprüfungen und Auswahl persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Teilnahme an bzw. Moderation des Arbeitsschutzausschusses (ASA)
- Interne Schulungen sowie Prüfungen von Arbeitsmitteln
- Beleuchtungs- und Lärmmessungen
Gesetzliche Grundlagen
- ASiG §§ 5–6 – Pflicht zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
- DGUV Vorschrift 2 – betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
- ArbSchG §§ 5–6 – Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationspflicht
- BetrSichV – Prüfung und sicherer Betrieb von Arbeitsmitteln
Die Rechtsbezüge dienen der Orientierung und
ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.