Neue Leistung ab dem 01.01.2027: Wir nehmen die Sachkundigenprüfung
von PSAgA ab diesem Zeitpunkt fest in unser Leistungsangebot auf. Gerne beraten wir Sie
schon jetzt und planen Ihre erste Prüfung für den Jahreswechsel ein.
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) – also Auffanggurte,
Verbindungsmittel, Falldämpfer, Seile und Anschlageinrichtungen – schützt nur dann zuverlässig,
wenn sie regelmäßig durch eine befähigte Person (Sachkundiger) geprüft wird.
Ab 01.01.2027 übernehmen wir diese Prüfung für Sie – normgerecht, dokumentiert und ohne
Betriebsunterbrechung.
Was wir für Sie leisten
Jährliche Sachkundigenprüfung Ihrer PSAgA nach DGUV Information 312-906
Sicht-, Funktions- und Maßkontrolle von Gurten, Verbindungsmitteln und Falldämpfern
Prüfung von Anschlageinrichtungen, Seilen, Karabinern und Auffanggeräten
Lückenlose Prüfdokumentation inklusive Plakettierung der geprüften Ausrüstung
Beratung zu Aussonderung, Ersatzbeschaffung und sachgerechter Lagerung
Auf Wunsch kombiniert mit einer Unterweisung Ihrer Beschäftigten im Umgang mit PSAgA
Gesetzliche Grundlagen
DGUV Information 312-906 – Sachkundigenprüfung von PSA gegen Absturz
DGUV Regel 112-198 – Benutzung von PSA gegen Absturz
BetrSichV § 3 – Prüfung von Arbeitsmitteln
PSA-Benutzungsverordnung – Bereitstellung und Prüfung durch den Arbeitgeber
Die Rechtsbezüge dienen der Orientierung und
ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.