Sachkundigenprüfung PSAgA (DGUV 312-906)

Neue Leistung ab dem 01.01.2027: Wir nehmen die Sachkundigenprüfung von PSAgA ab diesem Zeitpunkt fest in unser Leistungsangebot auf. Gerne beraten wir Sie schon jetzt und planen Ihre erste Prüfung für den Jahreswechsel ein.

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) – also Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Seile und Anschlageinrichtungen – schützt nur dann zuverlässig, wenn sie regelmäßig durch eine befähigte Person (Sachkundiger) geprüft wird. Ab 01.01.2027 übernehmen wir diese Prüfung für Sie – normgerecht, dokumentiert und ohne Betriebsunterbrechung.

Was wir für Sie leisten

  • Jährliche Sachkundigenprüfung Ihrer PSAgA nach DGUV Information 312-906
  • Sicht-, Funktions- und Maßkontrolle von Gurten, Verbindungsmitteln und Falldämpfern
  • Prüfung von Anschlageinrichtungen, Seilen, Karabinern und Auffanggeräten
  • Lückenlose Prüfdokumentation inklusive Plakettierung der geprüften Ausrüstung
  • Beratung zu Aussonderung, Ersatzbeschaffung und sachgerechter Lagerung
  • Auf Wunsch kombiniert mit einer Unterweisung Ihrer Beschäftigten im Umgang mit PSAgA

Gesetzliche Grundlagen

  • DGUV Information 312-906 – Sachkundigenprüfung von PSA gegen Absturz
  • DGUV Regel 112-198 – Benutzung von PSA gegen Absturz
  • BetrSichV § 3 – Prüfung von Arbeitsmitteln
  • PSA-Benutzungsverordnung – Bereitstellung und Prüfung durch den Arbeitgeber

Die Rechtsbezüge dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.